\r\n \r\n \r\n Benutzungsbedingungen\r\n \r\n \r\n Bei Registrierung am GFS-Serviceportal stimmt die teilnehmende Apotheke („Teilnehmer“) der Geltung der nachstehenden\r\n Benutzungsbedingungen der vom Portalanbieter GFS Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen („GFS“) vertretenen\r\n Krankenversicherungsträger („Teilnehmende KVT“ bzw. jeder einzelne ein „Teilnehmender KVT“) zu. Die jeweils Teilnehmenden KVT\r\n sind auf der Einstiegsseite des GFS-Serviceportals unter Angabe der Leistungen, die vom jeweiligen Teilnehmenden KVT über das\r\n GFS-Serviceportal erbracht werden, ersichtlich und bei Neuaufnahme oder Wegfall eines Teilnehmenden KVTs erhält der Teilnehmer\r\n eine entsprechende Benachrichtigungs-Mail von GFS.\r\n
\r\n \r\n Die nachfolgend im Abschnitt I. aufgeführten Allgemeinen Bestimmungen gelten für das Nutzungsverhältnis zwischen den\r\n Teilnehmenden KVTn und dem Teilnehmer insgesamt. Die unter den weiteren Abschnitten aufgeführten Speziellen Bestimmungen\r\n regeln einzelne Leistungen der Teilnehmenden KVT gegenüber dem Teilnehmer (Module), soweit (a) der Teilnehmer die Leistungen\r\n des jeweiligen Moduls in Anspruch nehmen möchte und (b) die Teilnehmenden KVT die Leistungen des jeweiligen Moduls anbieten.\r\n
\r\n \r\n I. Allgemeine Bestimmungen\r\n \r\n \r\n - \r\n Der Teilnehmer hat den bei der erstmaligen Registrierung auf dem GFS-Serviceportal vergebenen Benutzernamen und das\r\n gewählte Passwort gegen eine Kenntnisnahme und Verwendung durch unbefugte Dritte zu schützen. Hat der Teilnehmer Anlass zu\r\n dem Verdacht, eine Kenntnisnahme durch einen unbefugten Dritten habe stattgefunden, ist er verpflichtet, das Passwort\r\n unverzüglich zu ändern. Ebenfalls hat der Teilnehmer dasjenige Endgerät (Smartphone etc.) gegen eine Verwendung bzw.\r\n ein Auslesen durch unbefugte Dritte zu schützen, das im Rahmen der Zwei-Faktor-Authentifizierung genutzt wird, soweit\r\n dies die im Rahmen der Anmeldung am Portal verwendeten, für kurze Zeit gültigen Zugangscodes betrifft.\r\n
\r\n - \r\n Der Teilnehmer hat bei der erstmaligen Registrierung eine E-Mail-Adresse anzugeben, unter der er zeitnah, mindestens aber\r\n wochentäglich, Benachrichtigungs-Mails des GFS-Serviceportals zur Kenntnis nehmen kann. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis,\r\n dass durch den Zugang von Benachrichtigungs-Mails über die Einstellung von Dokumenten im GFS-Serviceportal die zumutbare\r\n Möglichkeit der Kenntnisnahme des betreffenden Dokuments eröffnet wird.\r\n
\r\n - \r\n Der Teilnehmer kann jederzeit im GFS-Portal Module anwählen, d. h. die Leistungen des jeweili-gen Moduls ab dem Zeitpunkt\r\n der Anwahl in Anspruch nehmen, soweit die Teilnehmenden KVT die Leistungen des jeweiligen Moduls anbieten.\r\n
\r\n - \r\n Der Teilnehmer kann sowohl die Teilnahme am GFS-Portal insgesamt durch Kündigungserklärung gegenüber GFS als Empfangsvertreter\r\n für sämtliche Teilnehmenden KVT als auch einzelne Module (durch Abwahl) während der Nutzungslaufzeit mit einer Frist von zwei Monaten\r\n zum Monatsende abkündigen; eine Kündigung nur gegenüber bestimmten Teilnehmenden KVT ist nicht möglich. Die Kündigungserklärung muss\r\n GFS elektronisch durch das Portal, per E-Mail oder schriftlich zugehen. Umgekehrt kann GFS als Vertreter für sämtliche Teilnehmenden\r\n KVTs die Teilnahme des Teilnehmers am GFS-Portal sowie die Nutzung einzelner Module mit derselben Frist abkündigen. Diese Kündigungserklärung\r\n muss dem Teilnehmenden schriftlich zugehen. Mit Wirksamwerden der Kündigung werden sämtliche den Teilnehmer (bzw. das abgekündigte Modul)\r\n betreffenden Daten im Portal gelöscht. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; bei einer\r\n durch GFS erklärten solchen Kündigung handelt GFS als Vertreter für sämtliche Teilnehmenden KVT.\r\n
\r\n - \r\n Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich dafür, die in das Portal hochgeladenen oder vom Portal zum Herunterladen zur Verfügung gestellten\r\n Dokumente in seiner Sphäre zu sichern (Back-ups). Die Dokumente werden quartalsweise im fünften Quartal nach ihrer Einstellung (Einstellung durch\r\n den Teilnehmer oder durch GFS) gelöscht. Der Teilnehmer erhält jeweils zwei Wochen vor dem Löschzeitpunkt eine E-Mail von GFS, in der die Löschung\r\n sämtlicher Dokumente eines Quartals angekündigt wird.\r\n
\r\n - \r\n Im Übrigen bleibt der zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Teilnehmenden KVT bestehende Arzneiversorgungsvertrag unberührt.\r\n
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\r\n \r\n \r\n II.\tModul Beanstandungsverfahren\r\n \r\n
\r\n \r\n Das GFS-Serviceportal ermöglicht dem Teilnehmer im Modul „Beanstandungsverfahren“ die Abwicklung von Retaxations-Sachverhalten\r\n (Korrektur der Abrechnung des Teilnehmers bei der Arzneimittelkostenerstattung durch den Teilnehmenden KVT) im Rahmen von\r\n §{{'\\xa0'}}300{{'\\xa0'}}SGB{{'\\xa0'}}V und den in diesem Zusammenhang bestehenden Rahmen- und Versorgungsverträge. Mit Anwahl\r\n dieses Moduls durch den Teilnehmer gilt im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und den die Leistungen dieses Moduls anbietenden\r\n Teilnehmenden KVTn Folgendes:\r\n
\r\n \r\n - \r\n Der Teilnehmer stimmt zu, dass das Beanstandungsverfahren (einschließlich der Retax-Ankündigungen bzw. Beanstandungen der\r\n Teilnehmenden KVT, der Einsprüche des Teilnehmers und der Mitteilungen von Prüfungsergebnissen zu einem Einspruch durch die\r\n Teilnehmenden KVT) während der Dauer der Teilnahme am Modul Beanstandungsverfahren des GFS-Serviceportals (vgl. zur Dauer im\r\n Einzelnen Ziff. (8) unten) vollständig und ausschließlich über das GFS-Serviceportal abgewickelt wird, soweit es um Abrechnungen\r\n gegenüber den jeweils Teilnehmenden KVTn geht.\r\n
\r\n - \r\n Im Rahmen der Abwicklung des Beanstandungsverfahrens über das GFS-Serviceportal nimmt der Teilnehmer zustimmend zur\r\n Kenntnis, dass die Teilnehmenden KVT mit Wirkung gegenüber den teilnehmenden Apotheken auf das Erfordernis der Schriftlichkeit\r\n eines Einspruchs verzichtet haben, soweit der Einspruch über das GFS-Serviceportal in elektronischer Form abgewickelt wird.\r\n
\r\n - \r\n Im Rahmen der Abwicklung des Beanstandungsverfahrens über das GFS-Serviceportal verzichtet der Teilnehmer hiermit gegenüber\r\n dem jeweiligen Teilnehmenden KVT – vertreten durch GFS –, soweit die Retax-Regelungen des für das Verhältnis zwischen dem\r\n Teilnehmer und dem jeweili-gen Teilnehmenden KVT maßgeblichen Rahmen- und Versorgungsvertrages die Schriftlichkeit der\r\n Retax-Ankündigungen / Beanstandungen und/oder des Prüfungsergebnisses vorsehen, auf dieses Schriftformerfordernis und wird\r\n dessen Nichteinhaltung nicht gegenüber GFS oder den Teilnehmenden KVTn rügen. Dieser Verzicht ist unwiderruflich für die\r\n Zeit der Teilnahme am GFS-Serviceportal und der Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass während dieser Zeit der\r\n Informationsaustausch im Rahmen des Beanstandungsverfahrens über das GFS-Serviceportal die Schriftform ersetzt.\r\n Gleichwohl bleibt eine schriftliche Übermittlung von Retax-Ankündigungen / Beanstandungen und/oder von Prüfungsergebnissen\r\n durch GFS bzw. den Teilnehmenden KVTn in Ausnahmefällen zulässig.\r\n
\r\n - \r\n Retax-Ankündigungen (Beanstandungen) werden dem Teilnehmer über das GFS-Serviceportal zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer\r\n erhält von GFS eine Benachrichtigungs-Mail und, wenn er daraufhin nicht auf die bereitgestellte Beanstandung zugegriffen hat,\r\n eine Erinnerungs-Mail. Mit Zugang dieser Benachrichtigungs-Mail beginnt der Fristenlauf für Einsprüche des Teilnehmers entspr.\r\n §{{'\\xa0'}}13{{'\\xa0'}}Abs.{{'\\xa0'}}2 Arzneiversorgungsvertrag (Stand 1. März 2021). Die Einspruchsfrist verlängert sich durch\r\n Unterlassen der tatsächlichen Kenntnisnahme durch den Teilnehmer oder durch spätere Benachrichtigungen oder Erinnerungen seitens\r\n GFS nicht.\r\n
\r\n - \r\n Der Teilnehmer kann über die Funktionen im GFS-Serviceportal Retax-Sachverhalte (Beanstandungen) einsehen und prüfen sowie\r\n Einsprüche gegenüber dem jeweiligen Teilnehmenden KVT in elektronischer Form erheben. Bei der Erhebung von Einsprüchen erhält der\r\n Teilnehmer von GFS eine Benachrichtigungs-Mail (Eingangsbestätigung). Maßgeblich für die Wahrung der Einspruchsfrist ist der in\r\n der Eingangsbestätigung von GFS dokumentierte Zeitpunkt des Erhalts des Dokuments des Teilnehmers seitens GFS.\r\n
\r\n - \r\n Das Ergebnis der Prüfung des Einspruchs wird im GFS-Serviceportal bereitgestellt. Der Teilnehmer erhält von GFS eine\r\n Benachrichtigungs-Mail über die Bereitstellung des Dokuments und, wenn er daraufhin nicht auf das bereitgestellte Dokument\r\n zugegriffen hat, eine Erinnerungs-Mail.\r\n
\r\n - \r\n Der Teilnehmer kann einzelne Beanstandungsverfahren an einen Dritten, insbesondere einen Apothekenverband, delegieren,\r\n der insoweit gegenüber dem jeweiligen Teilnehmenden KVT als Erfüllungsgehilfe des Teilnehmers bei der Abwicklung des\r\n Beanstandungsverfahrens tätig wird. Hierzu werden entsprechenden Dritten (auf Wunsch eines Teilnehmers) limitierte\r\n Zugänge zum GFS-Serviceportal zur Verfügung gestellt. Im GFS-Serviceportal kann der Teilnehmer laufende Einspruchsverfahren\r\n markieren und einem vom Teilnehmer aus einer Liste ausgewählten Dritten zuweisen. Dem ausgewählten Dritten werden dann die\r\n maßgeblichen Beanstandungen des jeweiligen KVTs im GFS-Serviceportal in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Der Teilnehmer\r\n stellt im Hinblick auf die von ihm an einen Dritten delegierten Beanstandungsverfahren sicher, dass dieser Dritte die Bestimmungen\r\n in Abschnitt I, Ziff. (1) und (2) hinsichtlich seines limitierten Zugangs einhält.\r\n
\r\n - \r\n Endet dieses Modul durch Abwahl bzw. (Teil-) Kündigung, so werden vorbehaltlich des folgenden Satzes Beanstandungsverfahren,\r\n die zum Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung der Abwahl bzw. (Teil-) Kündigung noch nicht endgültig beendet sind innerhalb von 24h\r\n wirksam auf Papier und somit auf Schriftform umgestellt. Retax-Ankündigungen bzw. Beanstandungen der Teilnehmenden KVT sowie\r\n Mitteilungen der Prüfungsergebnisse zu einem Einspruch durch die Teilnehmenden KVT können ab dem Zugang der Erklärung der Abwahl\r\n bzw. (Teil-) Kündigung nur noch innerhalb von 24h wirksam über das GFS-Serviceportal erklärt werden (d. h. insoweit bedarf es\r\n während dieser Frist weiterhin keiner Schriftform). Nach dem Zugang der Erklärung der Abwahl bzw. (Teil-) Kündigung und nach\r\n Ablauf der 24h Frist, können im GFS-Serviceportal bis zu dieser Frist erklärte Ankündigungen, Beanstandungen und Mitteilungen\r\n der Teilnehmenden KVT zusätzlich auch in Schriftform an den Teilnehmer versendet werden. Einsprüche des Teilnehmers, die nach\r\n der Er-klärung der Abwahl bzw. (Teil-) Kündigung erhoben werden, bedürfen der Schriftform.\r\n
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\r\n \r\n \r\n III. Modul Zuzahlungsprüfung\r\n \r\n
\r\n \r\n Das GFS-Serviceportal ermöglicht dem Teilnehmer im Modul „Zuzahlungsprüfung“ die Prüfung der Zuzahlungspflicht einer\r\n versicherten Person bei einem Teilnehmenden KVT, der die Leistung dieses Moduls anbietet. Mit Anwahl dieses Moduls durch\r\n den Teilnehmer gilt im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und den die Leistungen dieses Moduls anbietenden Teilnehmenden\r\n KVTn Folgendes:\r\n
\r\n \r\n - \r\n Der Teilnehmer kann durch Eingabe der Versichertennummer den aktuellen Zuzahlungsstatus des Versicherten prüfen.\r\n
\r\n - \r\n Der Teilnehmer stellt sicher, dass er datenschutzrechtlich zur Erhebung bzw. zum Empfang des Zahlungsstatus eines\r\n Versicherten berechtigt ist.\r\n
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